Informationen zur Benützung der Sportanlage
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Haus- und Platzregeln
Herzlich willkommen in unserer Grossglockner Arena!
Um ein angenehmes und sicheres Umfeld für alle Nutzer zu gewährleisten, bitten wir, die folgenden Haus- und Platzregeln sorgfältig zu lesen und zu befolgen.
Geltungsbereich: Diese Haus- und Platzregeln gelten für das gesamte Sportgelände, einschließlich Klubraum, Umkleidekabinen, Sanitärbereich sowie Terrasse. Sie sind für alle Personen verbindlich, die sich im Sportheim und auf den Sportanlagen aufhalten.
Regeln:
1. Der Klubraum, die Umkleidekabinen sowie der sanitäre Bereich dürfen nicht mit Fußballschuhen, Tennisschuhen oder Padelschuhen betreten werden.
2. Die Reinigung der Schuhe ist in den Sanitärbereichen und Umkleidekabinen strengstens untersagt. Hierfür ist der dafür vorgesehene Reinigungsplatz vor dem Aufgang zu nutzen.
3. Das Betreten der jeweiligen Sportanlagen ist ausschließlich mit passendem Schuhwerk gestattet.
4. Übungsgeräte müssen nach Nutzung an den dafür vorgesehenen Platz zurückgestellt werden.
5. Es wird angestrebt, dass möglichst wenig Abfälle auf der Sportanlage entstehen. Abfälle aller Art sind nur in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. Leere Flaschen aus dem Klubraum bzw. Getränkeautomat sind dort wieder abzugeben.
6. Beim Verlassen der Räume muss das Licht ausgeschaltet und alle Fenster sowie Türen abgeschlossen werden.
7. Nach 22 Uhr ist aus Lärmschutzgründen unnötiges Toben und Lärmen zu vermeiden.
8. Das Rauchen im gesamten Klubhaus ist nicht erlaubt; im Außenbereich ist es gestattet. Bitte benutzen Sie die dort aufgestellten Aschengefäße.
9. Jedes Mitglied und jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Ordnung und Sauberkeit gewährleistet sind.
10. Schäden an den Räumen oder Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich den Verantwortlichen für das Sportheim bzw. die Sportanlagen zu melden. Mutwillige Beschädigungen können dem Verursacher kostenpflichtig in Rechnung gestellt werden.
11. Tiere sind auf dem Fußballplatz nicht erlaubt.
12. Es gilt das Jugendschutzgesetz!
Haftungsausschluss:
Alle Personen, die sich auf der Sportanlage sowie im Sportheim (Klubraum, Kabinen, ...) aufhalten, sind verpflichtet, auf ihr Eigentum zu achten. Der USK Fusch haftet nicht für den Verlust von Geld, Schmuck und anderen Wertgegenständen auf dem gesamten Vereinsgelände. Der USK Fusch ist nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleidekabinen und sonstigen Räumlichkeiten auf der Sportanlage zu sorgen. Der USK Fusch übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die während sportlicher Tätigkeiten auftreten können. Diese Regelung gilt sowohl für organisierte Veranstaltungen als auch für selbstständig durchgeführte sportliche Aktivitäten auf unseren Anlagen. Jeder Teilnehmer ist sich der Risiken, die mit sportlichen Aktivitäten verbunden sind, bewusst und nimmt auf eigene Verantwortung daran teil.